Epilog
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Fünfzehn Jahre sind nun vergangen, seit der „Meister der Rache“ im Herbst 2004 ins Lektorat ging. Vieles, was als (zum Teil satirisch überzeichnete) Fiktion geschildert wurde, hat sich seitdem in erstaunlicher Weise bewahrheitet, und man darf gespannt sein, welche Machenschaften im Milliardengeschäft Profifußball noch alle ans Licht kommen. Im Folgenden werden einige interessante Aspekte näher beleuchtet.
Korrupte Schiedsrichter
Im Januar 2005 erheben die vier Kollegen Lutz Michael Fröhlich, Olaf Blumenstein, Manuel Gräfe und Felix Zwayer Manipulationsvorwürfe gegen Schiedsrichter Robert Hoyzer. Dieser gesteht schließlich, Spiele des DFB-Pokals, der 2. Bundesliga und der Regionalliga durch bewusst falsche Entscheidungen in eine gewünschte Richtung gelenkt zu haben – auf die zuvor gewettet worden war.
Hoyzer beschuldigte weitere Referees und auch Spieler, ebenso Spiele manipuliert zu haben. Die Ermittlungen hierzu verliefen jedoch vielfach im Sande. Interessant ist dabei, dass Felix Zwayer vom DFB für sechs Monate gesperrt wurde, „weil er die ihm bekannten Spielmanipulationen von Hoyzer nicht gemeldet und vor einem Spiel des Wuppertaler SV gegen die zweite Mannschaft von Werder Bremen 300 Euro von Hoyzer angenommen hatte, um als Schiedsrichter-Assistent kritische Situationen für den Wuppertaler SV zu vermeiden“ (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fball-Wettskandal_2005).
Was Zwayer aber nicht daran hinderte, zum Bundesliga- und sogar FIFA-Schiedsrichter aufzusteigen.
Tarnen und Täuschen
Der DFB hatte jene Verurteilung von Zwayer jedoch unter den Teppich gekehrt, sie kam erst durch eine Recherche der „Zeit“ Ende 2014 ans Tageslicht, siehe
https://www.zeit.de/sport/2014-12/felix-zwayer-urteil-dfb-hoyzer-schiedsrichter.
Denn Öffentlichkeit bei Korruption im Fußball ist schlecht fürs Geschäft, das mussten die deutschen Bundesligisten bereits in den Siebzigerjahren schmerzhaft erfahren. Sage und schreibe zehn von 18 Vereinen waren damals in den „Bundesligaskandal“ verwickelt, als mehrere Erstligisten versuchten, durch Bestechung den Abstieg zu verhindern. Zahlreiche Spieler, Funktionäre und auch die zwei am stärksten betroffenen Vereine wurden seinerzeit bestraft, wobei Kritiker den Verantwortlichen bis heute vorwerfen, wegen der bevorstehenden WM 1974 in Deutschland den Korruptionsskandal nicht vollumfänglich aufgearbeitet zu haben.
Nach Bekanntwerden des Skandals im Juni 1971 jedenfalls brachen die Zuschauerzahlen in der Bundesliga gegenüber der Saison 1970/71 zunächst um über 13% ein (1971/72) und dann sogar, nachdem die Manipulationen weiterhin in den Medien präsent waren, um knapp 21% (1972/73). Selbst in der Heim-WM-Saison 1973/74 lag man noch unter dem Besucherschnitt von 1970/71 – trotz WM-Euphorie im eigenen Land und im Zuge derselbigen ausgebauten oder neu errichteten Stadien mit entsprechend höheren Kapazitäten.
Damals waren Eintrittsgelder die Haupteinnahmequelle der Vereine, und es dauerte lange, bis man sich von dem finanziellen Rückschlag wieder einigermaßen erholt hatte. Man stelle sich nun vor, welche gigantischen Verluste der gesamten Branche drohen, würde ein ähnlicher Skandal heute publik werden.
Vor diesem Hintergrund beleuchten wir nun den Fall des Steuersünders Uli Hoeneß.
Der Fall Uli Hoeneß
Am 17. Januar 2013 wurde bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Rosenheim eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht. Diese wurde jedoch vom Finanzamt als nicht vollständig und einwandfrei bewertet, sodass keine Straffreiheit mehr gegeben war. Somit war die Sache ein Fall für die Staatsanwaltschaft München II, die ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß aufnahm.
Die öffentliche Hauptverhandlung begann am 10. März 2014. Aus zunächst 3,5 Millionen Euro Steuerhinterziehung wurde am zweiten Prozesstag eine Steuerschuld von 28,5 Millionen Euro, basierend auf einer Kalkulation der zuständigen Steuerfahnderin anhand von Bankunterlagen. Diese Steuerschuld wurde am folgenden Prozesstag von Hoeneß’ Verteidiger anerkannt. Abgewickelt wurden die zugrunde liegenden Devisentermingeschäfte auf Konten der Schweizer Vontobel-Bank.
Der langjährige Bayern-Manager wurde der Steuerhinterziehung in sieben Fällen (für die Jahre 2003 bis 2009) in Höhe von 28,5 Millionen Euro für schuldig befunden und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In der Urteilsbegründung wurden die steuer- und strafrechtlich relevanten Gewinne aus jenen Devisentermingeschäften sowie die Beträge der Steuerverkürzung jener Jahre aufgelistet.
Für die Öffentlichkeit ergab sich somit das Bild eines spielsüchtigen Devisenzockers. Verschiedene Schweizer Medien und auch die FAZ deckten jedoch zahlreiche Ungereimtheiten auf und stellten in diesem Zusammenhang einige interessante Fragen, für die es bis heute keine Antworten gibt. Zunächst fassen wir die wesentlichen Erkenntnisse zusammen.
- Im Jahr 2001 [sic!] lieh der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus Hoeneß angeblich 5 Millionen Mark, zudem stellte er eine Bürgschaft in Höhe von 15 Millionen Mark. Mit diesen Millionen wollte der Fußballmanager an der Börse zocken. Kurz danach wurde Adidas als Gesellschafter der FC Bayern AG aufgenommen.
- Aus diesen 20 Millionen Mark wurden zeitweise bis zu 150 Millionen Euro. Die daraus abgeleiteten, unversteuerten Gewinne aus den Jahren 2003 bis 2009 (frühere mögliche Steuerdelikte wären verjährt) brachten Hoeneß ins Gefängnis.
Der Schweizer Tagesanzeiger (https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Zweifel-an-seiner-Version/story/17297272) hat näher ausgeführt, wie das Zocken mit Währungen an der Börse funktioniert – und erhebliche Zweifel daran angemeldet, dass das Hoeneß‘sche Konto bei der Vontobel-Bank diesen Zwecken diente.
- Im Forex genannten Devisenmarkt werden minimale Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Währungsräumen ausgenutzt. Um hier nennenswerte Gewinne zu erzielen, muss man nicht nur mit gigantischen Summen operieren. „Da sind ganze Teams professioneller Marktbeobachter rund um die Uhr am Werk, um die Grundlagen für Investitionsentscheide zu liefern.“
Ein ehemaliger Schweizer Revisor und Banker konstatiert: „Einem privaten Laien wie Uli Hoeneß fehlt das Know-how und das nötige Kapital, um in diesem Markt zu bestehen“. Und auch die enorme Zeit – den nicht gerade simplen Job als Bayernmanager galt es ja ebenfalls auszufüllen. „Für einen Hoeneß ist es in diesem Markt unmöglich, aus 20 Millionen Mark zeitweise 150 Millionen Euro zu machen. Das ist völlig absurd.“
- Das Gericht in München befragte Hoeneß nach seiner Zockerstrategie bei den Währungsgeschäften. Seine Antwort blieb jedoch diffus. „Er machte nicht den Eindruck eines Börsenhändlers, der wusste, was er machte“, sagte ein Prozessbeobachter.
- Erst kurz vor Prozessbeginn rückte die Verteidigung 70.000 Seiten an Unterlagen heraus, auf denen die Vontobel-Bank die Hoeneß‘schen Transaktionen dokumentiert hat. Somit hatte das Gericht keine Möglichkeit, diese Dokumente eingehend zu beleuchten.
- Der FC Bayern wurde wiederholt dabei ertappt, gegen die Gesetze der Fußballbranche zu verstoßen, und dies weitestgehend ungestraft:
a) Bei der Fernseh-Zentralvermarktung wurde 1999 die Solidargemeinschaft aller anderen Bundesligisten mit einem Geheimvertrag mit Kirch hintergangen. Die Bayern kassierten 40 Millionen Mark extra.
b) Im Zuge der Verpflichtung des damaligen Jungstars Sebastian Deisler bekam dieser 2001 [sic!] ein verbotenes Handgeld in Höhe von 10 Millionen Mark.
c) Ebenfalls 2001 [sic!] sollen laut „Spiegel“ sage und schreibe 53 Millionen Euro bei der Verpflichtung des Peruaners Claudio Pizarro von Werder Bremen zwischen München, Bremen und einer Gesellschaft in der Steueroase Panama geflossen sein. Adidas war daran angeblich ebenfalls beteiligt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Welche weiteren Hoeneß‘schen Kontobewegungen gab es bei der Vontobel-Bank jenseits der Währungsspekulationen, die die Millionen-Schwankungen im Kontostand erklären könnten?
- Warum wurden die 70.000 Seiten Hoeneß‘scher Geschäftstätigkeit bei der Vontobel-Bank niemals näher untersucht? Hätte man vor diesem Hintergrund nicht sogar den Prozess vertagen sollen, um in der Zwischenzeit Transparenz zu schaffen?
Obwohl Hoeneß‘ Verteidigung argumentierte, „eine wirksame Selbstanzeige (sei) nur knapp verfehlt“ worden und für maximal eine Bewährungsstrafe plädierte, verzichtete man nach der Verurteilung zum erheblich höheren Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung auf Rechtsmittel. Die FAZ vermutet vor dem Hintergrund der oben erwähnten Ungereimtheiten, dass Hoeneß im Fall einer Revision befürchten müsse, es könnte noch schlimmer für ihn kommen und es könnten noch „weitere Leichen im Keller“ gefunden werden.
Konkret wird gefragt: „Stammten die mehr als 150 Millionen Euro, die sich zeitweilig auf dem Konto befanden, wirklich nur aus Finanz-Wetten? Oder dienten sie ganz anderen Zwecken und stammten aus unbekannten Quellen? (…)“
Eine erstaunliche Häufung dieser Vorgänge findet sich jedenfalls um das Jahr 2001 herum, als erwiesenermaßen der FC Schalke 04 durch zahlreiche falsche Schiedsrichterentscheidungen viele Punkte im Kampf um die Meisterschaft verlor.
Wie diese „ganz anderen Zwecke“ aussehen könnten, zeigt übrigens auch ein Ereignis vom letzten Bundesligaspieltag der Saison 2007/08. Nach ihrem beiderseits letzten Bundesligaspiel tauschten Bayern-Torhüter Kahn und Schiedsrichter Merk, zwei Protagonisten der Saison 2000/01, ihre Trikots und umarmten sich. Für einen sogenannten Unparteiischen ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.
Offenbar gibt es gute Gründe, dass die Hoeneß‘sche Geschäftstätigkeit bei der Vontobel-Bank niemals umfassend untersucht wurde. Die Angst vor massiven Umsatz- und Gewinneinbrüchen im Milliardengeschäft Fußball könnte einer davon sein, wobei aufgrund des möglichen Vertrauensverlustes wohl auch viele andere Teams davon betroffen wären.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uli_Hoene%C3%9F
http://www.blicklog.com/2014/03/17/vorstand-der-fidor-bank-zu-hoene-und-vontobel/
https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Zweifel-an-seiner-Version/story/17297272
https://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/bundesliga/uli-hoeness-und-die-offenen-fragen-fuer-den-fussball-12848731.html?printPagedArticle=true#pageIndex_3
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/uli-hoeness-akzeptiert-er-sein-urteil-aus-angst-vor-schlimmerem-12847212.html
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/robert-louis-dreyfus-und-die-wm-2006-millionen-fuer-hoeness-nur-ein-freundschaftsdienst/12468510-3.html?ticket=ST-15814037-I1ahQdKNTdMDW1Nkm0Uy-ap3
https://www.abendblatt.de/nachrichten/nachrichten-des-tages/article107406611/Als-Kahn-ging-und-Merk-weinte.html
P.S.: Im Roman gibt es ein geheimes Nummernkonto in Österreich, wo ebenfalls durchaus diskrete Möglichkeiten für Finanztransaktionen existieren. Die Schweiz erschien mir hierfür einfach als zu abgedroschen. Aber manchmal übertrifft die Wirklichkeit sämtliche Klischees.
Der Videoschiedsrichter
Mit Videoschiedsrichter wird im Fußball endlich Gerechtigkeit einziehen, so meine etwas naive Annahme beim Schreiben des Buches. Um die Qualität des „Video Assistant Referees“ (VAR) nach gut zwei Jahren aktivem Einsatz in der Bundesliga zu beurteilen, lohnt zunächst ein Vergleich mit der Fußball-WM 2018.
Dort waren die VAR-Teams kunterbunt aus unterschiedlichsten Nationen zusammengestellt worden, was allein schon die Kommunikation, die meist nicht in der Muttersprache stattfinden konnte, nicht gerade einfacher macht. Nur wenige von ihnen kannten den Videobeweis aus ihrer heimischen Liga, auch die Testphase betrug „netto“ nur einige Wochen. Das Ergebnis konnte sich jedoch sehen lassen: Bis auf das Vorrundenspiel Schweiz gegen Serbien gab es keine gravierenden Fehlentscheidungen, umgekehrt wurde der ein oder andere falsche Pfiff erfolgreich korrigiert. Eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu früher.
In der Bundesliga gönnte man sich dagegen ein volles Jahr „Generalprobe“. Während der Saison 2016/17 wurden an jedem Spieltag drei Begegnungen vollumfänglich am Monitor verfolgt und hinsichtlich der getroffenen (Fehl-)Entscheidungen bewertet, jedoch ohne jeglichen Kontakt zum pfeifenden Schiedsrichter oder gar einem Eingriff ins Spielgeschehen. Angesichts einer solch intensiven Vorbereitung sollte man meinen, dass der Videobeweis in der Bundesliga von Anfang an ausgezeichnet funktionieren müsste.
Doch weit gefehlt. Im Folgenden werden einige besonders krasse Fälle aufgezeigt; eine vollständige Aufarbeitung ergäbe schon fast einen neuen Roman.
Gleich am zweiten Spieltag der Premierensaison 2017/18 wurde den Schalkern ein klarer Elfmeter verwehrt, als der damalige Hannoveraner Verteidiger Sané eine Flanke des Schalkers Oczipka direkt mit der Hand abwehrte. Schiedsrichter Ittrich und VAR Hartmann entschieden trotz Ansicht dieser Szene nicht regelkonform auf Eckball (bei einem Spielstand von 0:0). Eine ähnliche, aber in einem wichtigen Detail unterschiedliche Szene gab es dreieinhalb Wochen später in der Partie Schalke gegen Bayern. Diesmal flankte der Münchener James und traf dabei den Königsblauen Naldo zunächst am Oberschenkel, erst von dort prallte der Ball an den Arm. Da Naldo den Ball zuerst mit einem „legalen“ Körperteil berührte und er die handelsübliche Körperhaltung bei einem Tackling einnahm, war dies kein strafwürdiges Vergehen. Was aber Referee Fritz nach Intervention von VAR Dingert nicht daran hinderte, den Bayern beim Stand von 0:0 einen Elfmeter zu schenken. Zweimal Handspiel, zweimal falsch entschieden trotz Videobeweis.
Der Thematik „strafwürdiges Handspiel oder nicht“ die Krone aufgesetzt wurde erneut im Spiel Schalke – Bayern der aktuellen Saison 2019/20 von den Herren Fritz und Dankert. Nachdem sich sogar der Postillon auf gewohnt brilliante Weise der Thematik angenommen hat, spare ich mir weitere Kommentare (https://www.der-postillon.com/2019/08/bayern-vorderbeine.html).
Ein anderer Videobeweis-Aspekt wurde am ersten Spieltag der Saison 2018/19 besonders deutlich. In der Partie Wolfsburg - Schalke gab es gleich zwei strittige Platzverweisszenen. Zunächst gingen der Schalker Nastasic und der Wolfsburger Weghorst beide mit gestrecktem Bein zum Ball. Nastasic traf das runde Leder, Weghorst jedoch nur Nastasics Sohle, da dieser sein Bein höher hatte. Schiedsrichter Ittrich zeigte Nastasic gelb, aber auf Intervention von VAR Stark wurde daraus eine völlig überzogene rote Karte. Kurz darauf beging eben jener Weghorst bei einer Rudelbildung eine Tätlichkeit am Schalker Burgstaller, was Ittrich richtigerweise mit Rot ahndete. Erneut griff jedoch Wolfgang Stark, der Mann aus dem „Kölner Keller“ ein, mit der Folge, dass Weghorsts Platzverweis in eine gelbe Karte umgewandelt wurde. In beiden Fällen hatte also der VAR eine zunächst richtige Entscheidung in eine Fehlentscheidung umgewandelt – und das, obwohl der VAR eigentlich nur im Fall einer „groben Fehlentscheidung“ überhaupt eingreifen darf.
An diesem Beispiel erkennt man, dass der Videobeweis, der eigentlich für mehr Gerechtigkeit sorgen soll, zumindest theoretisch doppelte Manipulationsmöglichkeiten bietet. Eben einmal durch den Referee auf dem Platz, und zusätzlich durch den VAR. Dass Wolfgang Stark, der auch in seiner früheren Zeit als Bundesligaschiedsrichter kein Freund der Schalker war, seitdem „bis auf weiteres“ nicht mehr als VAR eingesetzt wurde (https://www.spiegel.de/sport/fussball/wolfgang-stark-wegen-umstrittenen-eingriffen-nicht-mehr-videoschiedsrichter-a-1225566.html) ist da nur ein schwacher Trost, die Punkte jedenfalls waren bei der Schalker 1:2-Niederlage perdu.
Ebenfalls grotesk angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten: es dauerte incl. Testphase zwei volle Jahre, bis dem VAR eine „kalibrierte“ Linie zur Verfügung stand, um Abseitssituationen bewerten zu können. Prompt gab es in der Saison 2017/18 einige falsche Abseitsentscheidungen, die man fast schon mit bloßem Auge, sicher aber mit den Hilfslinien von Sportschau und Co. erkennen konnte.
Was bleibt als Fazit? So gut der Videobeweis grundsätzlich ist, bei seiner Anwendung gibt es in der Bundesliga auch nach über zwei Jahren aktiver Phase noch sehr viel Verbesserungspotenzial. Wie es gehen könnte, hat man bei der letzten WM gesehen.
Im DFB-Schiedsrichterwesen besteht ebenfalls noch viel Luft nach oben. Der öffentlich gewordene Komplex Amerell-Kempter, der auch ein bezeichnendes Licht aufs (Schiedsrichter-)Funktionärswesen wirft, oder der Selbstmordversuch des damals aktiven Bundesliga-Referees Barak Rafati seien hier nur stellvertretend genannt.
Hauptkommissar Günter Matowski wird die weitere Entwicklung jedenfalls gespannt verfolgen. Und wenn sich keine Besserung einstellt, kehrt vielleicht der „Meister der Rache“ aus seinem selbst gewählten Exil zurück…